Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 139 Abs 1 ZPO
Prozessleitung: Entfallende richterliche Hinweispflicht bei unterlassenem notwendigem weiteren Sachvortrag nach Hinweis des Prozessgegners - Judicialis
ZPO § 139
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139; BGB § 640 § 765
Zum Nachweis der vorbehaltlosen Abnahme des fertiggestellten Werks als Voraussetzung für Inanspruchnahme des Gewährleistungsbürgen - Substantiierungspflicht; gerichtliche Maßnahmen gemäß § 139 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtl. Hinweis, wenn Partei nicht weiter vortragen will?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit von gerichtlichen Maßnahmen zur materiellen Prozessleitung
Besprechungen u.ä. (2)
- maas-anwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Praxisfremde Bedingung in Gewährleistungsbürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Praxisfremde Bedingung in Gewährleistungsbürgschaft: Wirksam! (IBR 2006, 254)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 23 O 412/04
- OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00
Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Das Landgericht hatte keinen Grund anzunehmen, dass die Klägerin diesen Hinweis der Beklagten nicht verstanden, die Notwendigkeit anderweitigen Beweises übersehen und deshalb Vortrag unterlassen hatte; vielmehr ließ das Schweigen der Klägerin hierzu darauf schließen, dass sie über keine alternativen Beweismittel verfügte, also nichts vortragen konnte (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3628;… Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 139 Rn. 3 a. E.). - BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Im Übrigen wird insoweit zu differenzieren sein: Soweit Substantiierungsmängel in Frage stehen (vgl. BGH NJW 2005, 2624 f. [juris-Rn. 9];… Urteil vom 22.9.2005 - VII ZR 34/04, juris-Rn. 29; KG KGR 2004, 369, 371) oder die Darlegungs- und Beweislast zweifelhaft ist (…vgl. KG a. a. O.), wird das Gericht auch dann einen Hinweis erteilen müssen, wenn dies der Gegner bereits getan hat, denn die Partei kann nicht ohne Weiteres erkennen, wie das Gericht die Substantiierungsanforderungen oder die Zweifelsfrage einschätzt. - BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04
Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
Im Übrigen wird insoweit zu differenzieren sein: Soweit Substantiierungsmängel in Frage stehen (…vgl. BGH NJW 2005, 2624 f. [juris-Rn. 9]; Urteil vom 22.9.2005 - VII ZR 34/04, juris-Rn. 29; KG KGR 2004, 369, 371) oder die Darlegungs- und Beweislast zweifelhaft ist (…vgl. KG a. a. O.), wird das Gericht auch dann einen Hinweis erteilen müssen, wenn dies der Gegner bereits getan hat, denn die Partei kann nicht ohne Weiteres erkennen, wie das Gericht die Substantiierungsanforderungen oder die Zweifelsfrage einschätzt.
- OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16
Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr. 5; OLG Hamburg…, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff.).Das spätere Fallenlassen der bei Abnahme erklärten Vorbehalte kann einer vorbehaltlosen Abnahme allerdings nur dann gleichgestellt werden, falls das Fallenlassen der Vorbehalte ebenfalls in schriftlicher Form erfolgt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11).
- OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07
Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll
Jedenfalls mit dem Fallenlassen der erklärten Vorbehalte liegt die Voraussetzung einer unbeanstandeten und vorbehaltslosen Abnahme vor (so wohl auch: OLG Frankfurt IBR 2006, 254). - LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10
Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der …
Ein - erneuter - Hinweis auf den (fortbestehenden) Umstand unzureichenden Vortrages war nicht geboten; dies schon deshalb nicht, weil sich ein Hinweis des Gerichts erübrigt, wenn die Partei aufgrund gezielter Kritik des Gegners schon von anderer Seite auf Mängel des Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (…vgl. RG, Urt. v. 02.12.1911 - V 266/11, RGZ 78, 26 (33);… RG, Urt. v. 14.06.1932 - VII 43/32, RGZ 136, 395 (401);… BGH, Urt. v. 09.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310;… BGH, Urt. v. 24.09.1987 - III ZR 188/86, NJW 1988, 696;… OLG Rostock, Urt. v. 22.07.2005 - 6 U 132/04, OLGReport 2005, 928; OLG Frankfurt, Urt. vom 18.01.2006 - 1 U 194/05, OLGReport 2006, 601;… Müko-Wagner, 3. Aufl. (2008), § 139, Rn. 18). - OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 5 U 86/13
Beschränkung einer Bürgschaft auf fertiggestellte und abgenommene Bauleistungen
Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rdnr.36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11; OLG München…, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rdnr. 5; OLG Hamburg…, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 12).